Parodontologie

Weitere Informationen zu diesem Themenkreis:
Deutsche Gesellschaft für Parodontologie

Sie können zudem hier unseren
Parodontologie-Flyer downloaden

 

Seit dem 1. Juli 2021 sind zudem neue Richtlinien zur Behandlung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontitiden) in Kraft getreten. Davon sollen alle Patienten mit diesem Krankheitsbild profitieren:

 1. Bei der Vorbehandlung vor Beginn einer Zahnfleischbehandlung werden die Kosten für die Erläuterung und Anleitungzur richtigen Mundhygiene von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hingegen bleibt die professionelle Zahnreinigung als unerlässlicher Teil der Vorbehandlung eine Privatleistung, für die Sie als Patienten weiterhin selbst aufkommen müssen.

2. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Zahnfleischbehandlung eine unterstützende Parodontitis-Therapie (Nachreinigung der Zahnfleischtaschen sowie professionelle Reinigung aller Zähne). Abhängig vom Stadium und Schwerergrad Ihrer Zahnfleischerkrankung findet diese unterstützende Parodontitis Therapie (UPT) in entsprechenden Intervallen statt.

3. Die neue Behandlungsrichtlinie berücksichtigt weitere individuelle Risikofaktoren wie Rauchen und Diabetes, bei derem Vorhandensein die Zahnfleischerkrankung schwerer eingestuft wird.

Die Therapie von Zahnfleischerkrankungen ist wichtig, da sie andere bestehende Krankheiten wie z.B. Diabetes, Herz-/Kreislauferkrankungen verschlechtern können.

Ebenso steigt Studien zufolge während der Schwangerschaft das Risiko für Zahnfleischerkrankungen. Diese wiederum können die Schwangerschaft und Geburt ungünstig beeinflussen.

Weitere Informationen zu Parodontitis im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen und Schwangerschaft finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie unter diesem Link:

https://dgparo.de/gesund-im-mund/